1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  • kinoa – Das Kino Open Air ist ein Event von dem Verein „kinoa – Das Kino Open Air“, im Folgenden „Veranstalterin“ genannt.
  • Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zum Event akzeptiert die Erwerber*in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Inhaber*in einer Eintrittskarte, der ihre Eintrittskarte nicht über die Webseite der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter erworben hat oder sonstwie Inhaber einer Eintrittskarte geworden ist, akzeptiert diese Allgemeinem Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem sie die Eintrittskarte in Besitz nimmt.
  • Das Event findet bei jeder Witterung im Freien statt.
  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte der Veranstalterin bleiben vorbehalten.
  • Das Festareal besteht aus folgenden abgesperrten Teilgeländen: Festgelände, Eventparkplätze, Toilettenbereich. 
  • Die Eventbesucher*in ist damit einverstanden, dass sie als Teil des Publikums filmisch und/oder akustisch aufgenommen wird und dass diese Aufnahmen kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet sie ausdrücklich und unwiderruflich.

 

2 PROGRAMM

  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Events zu ändern.

 

3 ZUGANG ZUM UND VERHALTEN AUF DEM FESTAREAL

3.1 VERKEHR
  • Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Festareal und auf dem Festareal (exkl. Eventparkplätze) ist strengstens untersagt.
  • Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
3.2 EINTRITT
  • Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen gezeigt werden, die Eintrittskarte wird durch die Veranstalterin gescannt und es wird der Einlass gewährt.
  • Verlorene Eintrittskarten oder Freikarten  werden grundsätzlich nicht ersetzt.
  • Personen, welche sich ohne Eintrittskarte auf dem Festareal aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.
  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
3.3 AUFNAHMEN
  • Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Event gezeigten Filme oder anderen Darbietungen sind nicht erlaubt. 
  • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Event gezeigten Filme oder anderen Darbietungen sind untersagt.
3.4 WEITERE REGELN

Verbotene Gegenstände und Tiere auf dem Festareal sind:

  • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände, insbesondere auch Taschenmesser (Sackmesser)
  • Kameras mit digitalen oder analogen Spiegelreflexkameras mit/ohne Wechselobjektiven, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte
  • Selfie- und GoPro-Sticks usw.
  • Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
  • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
  • Stroh (-ballen) und ähnliche Produkte
  • Hausrat, Sofas usw.
  • Tiere (ausgenommen Hunde)
  • Das Mitbringen von eigenen Getränken ist untersagt.
  • Auf jedes gekaufte Getränk auf dem Festareal wird ein Depot von CHF 5.00 erhoben. Das Depot wird an der Bar zurückerstattet. Ein organisiertes Sammeln von Depots durch Einzelpersonen oder Organisationen – selbst unter dem Deckmantel „guter Zweck“ – ist ohne vorgängige Absprache mit der Veranstalterin verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden diese Personen vom Festareal verwiesen, ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte.
  • Auf dem Festareal dürfen ohne Erlaubnis der Veranstalterin keine Feuer entfacht werden.

 

4 EINTRITTSKARTEN

  • Eintrittskarten sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Ticketanbieter zu kaufen.
 4.1 KEIN RÜCKGABE- ODER RÜCKERSTATTUNGSANSPRUCH
  • In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
  • Die Eventbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Kinoprogram der Veranstalterin jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Film gar nicht aufgeführt wird. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.
4.2 WEITERVERKAUF VON EINTRITTSKARTEN
  • Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Eintrittskarten sperren und für ungültig erklären. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

 

5 HAFTUNG

  • Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Veranstalterin für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Die Veranstalterin und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Eventsbesucher*innen von Dritten (z.B. Standbetreiber oder andere Besucher*innen) zugefügt werden.
  • Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden jeden Abend gesammelt und der Kasse abgegeben.

 

6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Muss das Event aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Events etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des Events umgetauscht werden. In Ausnahmefällen kann die Veranstalterin nach eigenem Ermessen und einzelfallweise entscheiden, ob stattdessen der Kaufpreis der Eintrittskarte, abzüglich einer Handlingsgebühr von 10% des Kaufpreises (maximale Handlingsgebühr CHF 50.00), zurückerstattet wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
  • Muss das Event aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Events. Als Unterbruch des Events gilt jede ab Eröffnung des Events erfolgte temporäre Unterbrechung des Events(z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Events gilt jeder ab Eröffnung des Events erfolgter Abbruch des Events(z.B. wegen behördlichen Verbots).
  • Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  • Nebenabreden bestehen keine.
  • Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.
  • Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Chur, Schweiz, vereinbart.

 

Mai 2021